Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) finden Anwendung auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Entwickler und Eigentümer der Anwendung Orchesterdienst („App“), Robles IT UG (haftungsbeschränkt), Uhlenhorststraße 23D, 34132 Kassel („AN“) und ihren Auftraggebern („AG“), gemeinsam als „Parteien“ bezeichnet.

(2) Diese AGB finden auch ohne Verweis Anwendung auf alle künftigen Geschäfte zwischen AN und AG. Abweichende AGB des AG gelten nur bei ausdrücklicher Akzeptanz des AN.

(3) AG und Vertragspartner des AN können ausschließlich Unternehmer im Sinne von § 14 BGB einschließlich juristischer Personen des öffentlichen Rechts sein.

2. Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Einräumung von Nutzungsrechten (Lizenzen) an der App.

(2) Der Leistungsumfang des AN ergibt sich aus dem für den Vertragsschluss maßgeblichen Angebot des AN. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots des AN durch den AG zustande.


3. Nutzungsrechte

(1) Der AG erhält nach Maßgabe des Angebots ein einfaches, nicht exklusives und nicht übertragbares Recht (Lizenz), den Lizenzgegenstand zu nutzen. Die App darf nur in der überlassenen Konfiguration genutzt werden.

(2) Der Umfang (=Anzahl der Lizenzen) und die Dauer der Rechteeinräumung richten sich nach dem für den Vertragsschluss maßgeblichen Angebot.

(3) Die Rechteeinräumung steht unter der Bedingung der Lizenzzahlung und erlischt, wenn die Lizenzzahlung trotz Mahnung und Fristsetzung ausbleibt, es sei denn, der AG kann sich auf unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenrechte berufen.

(4) Der AN ist im Fall der ausbleibenden Lizenzzahlung nach der vorstehenden Ziffer zur Verweigerung des Weiterbetriebs der im Rahmen der Lizenzen überlassenen App berechtigt. Der AN kann unabhängig von dem Vorstehenden eine Benutzung der Software gestatten, wobei ein Rechteübergang dadurch nicht stattfindet.


4. Preise, Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

(1) Alle Preise des AN sind netto angegeben und verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Monats-/Jahresbeiträge sind im Voraus zu entrichten und werden erstmals mit Vertragsschluss fällig.

(2) Der AN ist berechtigt, Rechnungen und Zahlungserinnerungen auf elektronischem Weg zu übermitteln. Rechnungen sind ohne Abzug von Skonto sofort fällig.

(3) Der AG gerät in Verzug, wenn 14 Tage nach Erhalt der Rechnung kein Zahlungseingang beim AN erfolgt. Der AN ist dann berechtigt, die weitere Leistungserbringung einzustellen. Gerät der AG 42 Tage in Zahlungsrückstand, ist der AN ohne weitere Mahnung/Fristsetzung berechtigt, den Vertrag zu kündigen und die Beiträge bis zum Ende der Vertragslaufzeit fällig zu stellen.

(4) AG können nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aus demselben Rechtsverhältnis ausüben. Der AN darf auch bei entgegenstehender Tilgungsbestimmung des AG auf die älteste fällige Rechnung des AG verrechnen.


5. Laufzeiten, Verlängerung und Kündigungsfristen

(1) Die Laufzeit des Vertrages richtet sich nach dem für den Vertragsschluss maßgeblichen Angebot.

(2) Der Vertrag verlängert sich um automatisch um die ursprüngliche Vertragslaufzeit, sofern der Vertrag nicht durch eine der Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende einer Spielzeit in Textform (z.B. per E-Mail) gekündigt wird.

(3) Das gesetzliche Recht der Parteien, einen Vertrag außerordentlich zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger und zur außerordentlichen Kündigung berechtigender Grund i.S.v. § 314 BGB liegt insbesondere dann vor, wenn


6. Gewährleistung, Haftung und Verjährung

(1) Die Haftung des AN bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit richtet sich unter Ausschluss der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der AN nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die mit der Erfüllung des vertraglichen Zweckes unmittelbar zusammenhängen (Hauptleistungspflichten). Die Haftung ist dann auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Der AN haftet bei einfacher Fahrlässigkeit weder für indirekte Schäden noch Folgeschäden (wie entgangener Gewinn oder nicht realisierte Kostenvorteile).

(4) Soweit die Haftung für AN beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt diese Beschränkung auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter von dem AN sowie der sonst für den AN tätigen Personen (Erfüllungsgehilfen)


7. Sonstiges

(1) Der AN ist berechtigt, die AGB zu ändern und zu ergänzen. Der AG wird über die Änderung in einem angemessenen Zeitraum vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail informiert. Erfolgt kein Widerspruch binnen der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist, gelten die neuen Bedingungen als akzeptiert.

(2) Änderungen des Vertrages bedürfen der Textform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(3) Anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der Regelungen des Internationalen Privatrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten resultierend aus den vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien ist der Geschäftssitz des AN.

(4) Sollten einzelne Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bedingung wird durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bedingung und dem wechselseitigen Interesse der Parteien am ehesten entspricht.